Spiel- und Platzordnung
1. Zuständigkeit
Diese Ordnung regelt den Spiel- und Sportbetrieb und die Benutzung der Tennisanlag und ist für alle Mitglieder des Tennisclub Sulmtal bindend.
Zuständig für die Einhaltung dieser Ordnung und bei Streitigkeiten ist der Vorstand.
2. Nutzung der Tennisplätze
Die Tennisplätze sind in der Sommersaison von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr für den Spielbetrieb freigegeben.
Nach Spielende sind die Plätze abzuschließen, wenn keine weitere Mitglieder auf den Plätzen sind.
3. Bespielbarkeit der Plätze
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart. Bei Verbandsspielen entscheidet grundsätzlich der Sportwart. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Bei trockener Witterung muss der Platz vor Spielbeginn durch die Beregnungsanlage und wenn notwendig mit dem Wasserschlauch, flächendeckend gewässert werden.
Nach Spielende ist der Platz in einwandfreiem Zustand zu verlassen, d.h. der Platz ist mit dem Schleppnetz kreisförmig vom Zaun hinter der Grundlinie bis zum Netz von außen nach innen abzuziehen.
Ferner sind die Linien mit dem Besen zu säubern. Jeder Spieler ist verpflichtet, die Plätze schonend zu behandeln, und bei auftretenden Beschädigungen an den Plätzen das Spielen sofort zu unterlassen.
4. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Tennisclubs Sulmtal, die ihren Beitragsverpflichtungen nachgekommen und im Besitz eines Mitgliedsausweises sind. Mit dem Mitgliedsausweis kann jedes aktive Mitglied einen Platz auf der Zeittafel belegen.
Gastspieler und passive Mitglieder können gemäß unserer Gastspieler-Ordnung mit einem aktiven Mitglied des TC Sulmtal einen Platz belegen. Aktive Mitglieder haben aber jederzeit Vorrang.
5. Spielbetrieb
Die Tennisplätze dürfen nur mit speziellen Sandplatz-Tennisschuhen bespielt werden. Angemessene Sportkleidung ist Vorschrift. Die Spielzeit beträgt einschließlich Platzpflege 60 Minuten für ein Einzel, und 90 Minuten für ein Doppel.
Die Platzbelegung ist nur durch einen anwesenden Spieler für sich selbst im Voraus möglich. Platzbelegungen für andere Mitglieder sind nicht erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Regelung erfolgt die Streichung der Eintragung und im Wiederholungsfall kann eine Spielsperre ausgesprochen werden.
Bei der Belegung sind die noch freien Plätze zuerst auszuwählen. Erst wenn alle Plätze belegt sind, darf abgelöst werden. Dabei gilt, diejenigen Spieler oder Spielerinnen, die bereits am längsten spielen sind zuerst abzulösen.
Die Ausweise sind in der Zeittafel gemäß dem Raster zu stecken und die Uhr muss auf den Beginn der Spielzeit gestellt werden. Es sollten keine Zeiten zwischen den bereits belegten Spielzeiten gelassen werden, d.h. die Spielausweise sind im Anschluss an die bereits vorhandenen Spielausweise zu stecken.
Sollte 5 Minuten nach Beginn der Spielzeit keiner der eingetragenen Spieler auf dem Platz anwesend sein, so verfällt die Platzbelegung und der Platz kann von anderen Spielern belegt werden
Das Betreten des Clubhauses und der Umkleideräume mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.
6. Haftung
Zuwiderhandlungen gegen die Spiel- und Platzordnung und die Missachtung von Anordnungen seitens des Vorstandes und Platzwartes kann mit entsprechenden Maßnahmen geahndet werden.
Gastspielordnung
Aktive Mitglieder können mit Gästen jederzeit spielen, wenn die Plätze nicht durch andere aktive Mitglieder belegt sind, bzw. solange Mitglieder keinen Anspruch auf einen Platz
erheben.
Passive Mitglieder des TC Sulmtal können „als Gäste“ ebenfalls gegen die entsprechende Spielgebühr nur gemeinsam mit mindestens einem aktiven Mitglied spielen.
Die Spielgebühr beträgt
bei einem Gast (für Einzel der Doppel) 6.00 Euro für 60 Minuten,
bei zwei und mehr Gästen (Doppel) 12.00 Euro für 90 Minuten.
Ausnahme: Bei jugendlichen Mitgliedern, die mit jugendlichen Gästen spielen, beträgt die Spielgebühr entsprechend der Anzahl der Gäste 3 Euro oder 6 Euro pro Stunde.
Für die Spielberechtigung mit Gästen ist vor Spielbeginn die Eintragung des Spieles mit den Namen des zahlungspflichtigen Mitglieds und aller
Gäste in die an der Clubhaustheke ausliegende „Gastspieler-Liste“ erforderlich.
Für jeden Gast ist von der Belegtafel im Vorraum zu den Umkleideräumen ein neutrales Belegschild („Gastspieler“) zu entnehmen und zusammen mit dem Namensschild des Mitglieds auf der Belegtafel
anzubringen. Erst danach kann das Spiel begonnen werden. Für Spiele mit Gastspielern gilt ebenso die Platz- und Spielordnung des TC Sulmtal.
Die Bezahlung der Spielgebühr bei Gastspielen erfolgt ausschließlich durch das zahlungspflichtige Mitglied (Gastgeber). Die Spielgebühr ist direkt nach dem Spiel beim Clubhausdienst
zu bezahlen, der die Zahlung schriftlich bestätigt und den Betrag in den Gastspiel-Würfel einwirft.
Gastspieler dürfen grundsätzlich nur gemeinsam mit (mindestens) einem aktiven Mitglied auf der Anlage spielen.
Familienangehörige und Lebensgefährten von aktiven Mitgliedern, die selber keine Mitglieder sind, gelten auch als Gäste.
Dauergastspiele:
Im Sinne des Grundgedankens der Satzung des TC Sulmtal kann die Erlaubnis, gegen Zahlung einer Benutzungsgebühr als / oder mit Gast auf der Anlage zu spielen, nicht als ein "Dauerzustand" angesehen werden. Der Vorstand behält sich hierbei vor, insbesondere bei häufigem oder gar regelmäßigem Spielen von Mitgliedern mit ein und demselben Gast, sowohl dem Mitglied, als auch dem Gast hierfür die Spielerlaubnis nach den Richtlinien für Gastspieler zu entziehen.
Der Vorstand geht davon aus, dass Sportler, die bereits mehrmals in der Saison als Gäste auf unserer Anlage willkommen waren und weiterhin beim TC Sulmtal Tennis spielen möchten, eine aktive Mitgliedschaft in Erwägung ziehen.
Platzwart und Ausschussmitglieder, sowie vom Vorstand dazu ausdrücklich Beauftragte sind gehalten, die Einhaltung der Richtlinien für Gastspieler zu kontrollieren.