Mitgliedschaft
Sie haben Lust auf Tennis in angenehmer Atmosphäre? Dann kommen Sie zu
uns in den TC Sulmtal. Nette Leute und ein einmaliges Clubleben wird Sie erwarten
Bei einer Mitgliedschaft können Sie sich sicher sein, dass Sie nicht nur Spaß am Tennisspiel, sondern auch neue Freunde finden werden.
Einzelmitglied aktiv ( ab 18 Jahre ) |
195,00 Euro |
Partner eines aktiven Mitgliedes |
105,00 Euro |
Kinder bis 14 Jahre ( ein Elternteil ist aktives Mitglied ) |
0,00 Euro |
Kinder bis 14 Jahre ( ein Elternteil ist passives Mitglied ) |
40,00 Euro |
Jugendliche 14 bis 18 Jahre |
40,00 Euro |
Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige ( ab 18 Jahre ) |
105,00 Euro |
Einzelmitglied passiv |
25,00 Euro |
Auf Entscheid der Vorstandschaft bietet der TC Sulmtal auch eine Schnuppermitgliedschaft an. Hierbei wird im ersten Jahr nur der halbe Clubbeitrag erhoben, sämtliche Arbeitsstunden entfallen in diesem Zeitraum. Ebenso halten wir attraktive Eltern-Kind Angebote vor.
Aufnahmegebühr
Eine einmalige Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder entfällt.
Arbeitsdienst
Alle männliche aktive Mitglieder von 18 bis 70 Jahre und alle weiblichen aktive Mitglider von 18 bis 65 Jahre sind verpflichtet 10 Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Ersatzweise sind für nicht geleistete Arbeitsstunden 11,00 Euro pro Stunde zu entrichten. Mitglieder, die regelmäßig in einer Mannschaft spielen, müssen unabhängig des Alters Arbeitsdienst leisten.
Wirtschaftsdienst
Alle männliche aktive Mitglieder von 18 bis 70 Jahre und alle weiblichen aktive Mitglider von 18 bis 65 Jahre sind verpflichtet einmal pro Jahr die Bewirtschaftung im Clubhaus für eine Woche in einer Gruppe mit anderen Mitgliedern zu übernehmen. Ersatzweise sind für den nicht geleisteten Clubhausdienst 120,00 Euro zu zahlen. Mitglieder, die regelmäßig in einer Mannschaft spielen, müssen unabhängig des Alters Wirtschaftsdienst leisten.
Fälligkeit und Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils jährlich zum 1. Januar fällig. Stichtag für das Alter ist der 1. Januar des Beitragsjahres. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten. Ersatzbeiträge für Arbeits- und Clubhausdienst werden im Dezember des laufenden Jahres fällig. Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft und Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Neckarsulm, 17. Februar 2014
In einem persönlichen Gespräch können wir gerne Näheres zur Mitgliedschaft besprechen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!